Corona-VO geändert
Land lockert Kontaktbeschränkungen
Auf diese Lockerungen haben viele Betriebe der Branche gewartet: Ab morgen, 10. Juni, dürfen wieder bis zu 10 Personen aus unterschiedlichen Haushalten an einem Wirtshaustisch sitzen.
Die Landesregierung hat die Corona-Verordnung am 9. Juni 2020 in wichtigen Punkten geändert:
Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist vom 10. Juni 2020 an in einer Gruppe mit Angehörigen von bis zu zwei Haushalten oder bis zu zehn Personen gestattet. Bisher durfte man sich im öffentlichen Raum nur mit den Personen eines weiteren Haushalts treffen. Es dürfen also z.B. 10 fremde Personen in einer Gaststätte ohne Abstandswahrung an einem Tisch sitzen.
Bei Veranstaltungen und sonstigen Ansammlungen außerhalb des öffentlichen Raums (also z.B. in abgeschlossenen Nebenräumen als geschlossene Gesellschaft oder in Tagungs- und Konferenzräumen) dürfen sich ab 10. Juni bis zu 20 statt bisher nur 10 Personen aus mehreren Haushalten treffen, oder beliebig viele Personen, wenn alle Personen in gerader Linie miteinander verwandt sind.
Ausführliche Informationen zur geänderten Corona-Verordnung finden Sie hier.
(Stand: 09.06.2020)
Corona-VO des Landes Baden-Württemberg